- Abitur am Theresien-Gymnasium Ansbach und Ableistung des Grundwehrdienstes in Roth
- Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Tätigkeit an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Ulrich Sieber sowie bei Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf.
- Promotion bei Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf mit dem Thema “Rechtsradikale Propaganda im Internet – der Fall Töben”
- Referendariat in Würzburg
- Zulassung als Rechtsanwalt
- Leiter Rechtsberatung
- Partner
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Informationen zu meiner Doktorarbeit:
Ausgangspunkt der Dissertation
Dr. Frederick Töben, australischer Staatsbürger, hatte auf seiner Homepage, welche auf einem australischen Server abgelegt war, in englischer Sprache Inhalte hinterlegt, welche den Holocaust leugneten. Die Inhalte erfüllen den Tatbestand der Volksverhetzung nach deutschem Strafgesetzbuch. Nach australischem Recht sind die Inhalte nicht strafbar.
Hauptproblem in rechtlicher Hinsicht
Es stellt sich damit die Frage, ob bei Internetinhalten nur das Strafrecht des Landes anwendbar ist, in dem die Inhalte eingestellt wurden – der Täter also gehandelt hat – oder auch das Strafrecht der Länder, in denen die Seite abrufbar ist, also alle Staaten mit Internetanbindung.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.12.2000 (BGHSt 46, 212) deutsches Strafrecht für anwendbar erklärt und für eine große Diskussion gesorgt. Würde jeder Staat diesem Vorbild folgen, könnten z.B. islamisch geprägte Länder in Zukunft Brauereiinhaber, welche auf Internetseiten für ihre alkoholischen Getränke Werbung machen, strafrechtlich belangen. Die verschiedenen kulturellen Auffassungen zur Strafbarkeit von Meinungsäußerungen würden bei konsequenter Einhaltung des obigen Prinzips zu einer Kollision von Strafrechtsansprüchen führen und zu großer Rechtsunsicherheit – wer weiß schon, was in den verschiedenen Ländern erlaubt ist, was nicht?
Es ist daher eine maßvolle Eingrenzung des Strafanwendungsrechts bei grenzüberschreitenden Internetdelikten angezeigt. Auf welche Weise dies geschehen kann, wird in der Arbeit behandelt.
Weitere Themen der Dissertation
Darüber hinaus beschäftigt sich die Arbeit allgemein mit dem Thema Rechtsradikalismus im Internet, eingehend mit der Frage, ob Strafrecht allgemein ein geeignetes Mittel zur Eindämmung rechtsextremistischer Tendenzen darstellt, den evolutionsbiologischen Wurzeln der Fremdenfeindlichekeit, sowie einem rechtsvergleichenden Überblick mit der Schweiz und Österreich, sowie den USA.
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