Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Beratung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform

Sie sind Existenzgründer? Häufig stellt sich das Problem der „richtigen“ Gesellschaftsform, denn es sind haftungsrechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen.

Oftmals wird gerade zu Beginn der Tätigkeit eine Gesellschaftsform gewählt, die steuerlich nicht optimal geeignet ist.

Es stehen unter anderem folgende Gesellschaftsformen zur Auswahl

  •  Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  •  Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  •  Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  •  Kommanditgesellschaft (KG)
  •  GmbH & Co. KG
  •  Aktiengesellschaft
  •  Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt)

Hier zeigt sich unsere Stärke! Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern können wir von Dr. Carl & Partner mbB Ihnen eine Beratung aus einer Hand bieten: die optimale steuerliche Gestaltung kombiniert mit der richtigen Gesellschaftsform samt Gesellschaftsvertrag.

Wir erledigen sämtliche Formalitäten für Sie!

Umwandlung

Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass sie ihre Gesellschaftsform auch umwandeln können, um sie den heutigen Bedürfnissen anzupassen.

Insbesondere Änderungen im Steuerrecht oder die Unternehmensnachfolge können einen solchen Schritt erforderlich machen.

Wir begleiten Sie kompetent bei den notwendigen gesellschaftsrechtlichen Schritten.

Gesellschafterstreit

Sollten Sie sich mit Ihrem Geschäftspartner nicht mehr verstehen, ist leider häufig anwaltliche Hilfe notwendig.

Den Auftakt eines Gesellschafterstreits bildet die Einberufung einer unvorhergesehenen Gesellschafterversammlung, in welcher die Abberufung als Geschäftsführer sowie die Einziehung des Geschäftsanteils auf der Tagesordnung steht.

Hierbei benötigen Sie qualifizierte anwaltliche Hilfe, um gerade in Punkten wie Wahl des Versammlungsleiters, Reihenfolge der Tagesordnungspunkte, Ergänzung der Tagesordnung oder taktische Nichtteilnahme an der Gesellschafterversammlung keine Fehler zu begehen.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass solche Gesellschafterbeschlüsse häufig binnen Monatsfrist gerichtlich anzufechten sind. Wird die Frist versäumt, wird der Beschluss unanfechtbar.

In den allermeisten Fällen stellt sich die Frage, welcher Betrag der ausscheidende Gesellschafter erhält, also eine Bewertung des Geschäftsanteils.

Hierbei können wir qualifiziert zur Seite stehen. Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern ist für die Bewertung des Anteils ein Rückgriff auf externe Dritte nicht notwendig.

Erarbeitung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen

„Vertrag“ kommt sprichwörtlich von „vertragen“.

Zu Beginn der Geschäftstätigkeit verstehen Sie sich in den allermeisten Fällen mit Ihrem Geschäftspartner.

Doch sollte der Gesellschaftsvertrag bereits zu diesem Zeitpunkt Ihnen ein formales Korsett geben, wenn es „nicht mehr läuft“, so dass im Streitfall über die eigentlichen Punkte und nicht über Formalitäten gestritten werden muss.

Diesbezüglich sollte der Gesellschaftsvertrag möglichst wenig Interpretationsmöglichkeit für sich widersprechende Meinungen lassen.

Gerne erarbeiten wir einen Gesellschaftsvertrag, in welchem unsere Erfahrung auf diesem Gebiet einfließt.

Unternehmensnachfolge

Einer aktuellen Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn zu folge standen im Zeitraum 2010 bis 2014 bei knapp 110.000 Familienunternehmen die Übergabe an die nächste Generation an.

Dies entsprach 3% aller Familienunternehmen und folglich ca. 22.000 Übergaben im Jahr.

Von den Übergaben waren durchschnittlich 287.000 Beschäftige pro Jahr betroffen (vgl. www.ifm-bonn.org/statistiken/unternehmensnachfolge).

Eine solche Unternehmensnachfolge sollte weit vorausschauend geplant sein, um steuerliche Optimierungen vornehmen zu können, da häufig Fristen einzuhalten sind.

Packen Sie deshalb als Unternehmer die Unternehmensnachfolge rechtzeitig an.

Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen auch hinsichtlich der erbrechtlichen Lage die Folgen hinsichtlich Pflichtteilsansprüchen etc. aufzeigen.

Aber auch die Maßnahmen, um eine reibungslose Unternehmensfortführung ohne zeitraubende Verzögerungen durch das Nachlassgericht, können von uns aufgezeigt und vorbereitet werden.

Haben Sie in diesem Zusammenhang schon einmal über einen Notfallordner nachgedacht?

Unternehmenskauf

Sie wollen ein Unternehmen kaufen?

Hier stellen sich mehrere Fragen: Share Deal oder Asset Deal?

Beim Share Deal wird eine Gesellschaftsbeteiligung erworben, beim Asset Deal die wesentlichen Betriebsgrundlagen des zu übernehmenden Unternehmens.

Vorteil des Asset Deals ist, dass nur die im Kaufvertrag genau definierten Vermögensgegenstände und Verträge übernommen werden.

Beim Share Deal bleiben alle Verträge und Rechtsverhältnisse bestehen. Der Erwerb einer „Zeitbombe“ ist nicht ausgeschlossen.

Wir begleiten Sie kompetent bei der Due Diligence, bei welcher das zu erwerbende Unternehmen durchleuchtet wird und beraten Sie auch bei der wichtigsten Frage: der Angemessenheit des Kaufpreises.

Ein kostenintensiver Rückgriff auf externe Dritte durch eine Kooperation ist nicht notwendig.

Wir haben die Wirtschaftsprüfer bereits im Haus und bieten Ihnen die Beratung aus einer Hand bis zum Abschluss der Unternehmenskaufverträge.

Wettbewerbsrecht

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vorschriften aufgestellt, die bei Werbung um Kunden einzuhalten sind.

Unterschätzen Sie die Rechtsfolgen eines Verstoßes nicht!

Das UWG führt nicht nur zu Unterlassungsansprüchen durch den konkurrierenden Unternehmer, sondern auch zu Schadenersatz, Beseitigungs- und Gewinnabschöpfungsansprüchen.

Wir beraten Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Testen Sie uns!

Ihr

Dr. Florian Körber,

Rechtsanwalt, Fachananwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mehr über Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach erfahren Sie unter:

https://www.dr-carl-partner.de